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Fragen & Antworten

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Schnelle Hilfe

  • WAS IST ALS ERSTES ZU TUN, WENN JEMAND VERSTORBEN IST?

    Wenn der Tod eingetreten ist, muss dieser in jedem Fall als erstes durch eine:n Ärztin:Arzt bestätigt werden. Nach einer Untersuchung, der sogenannten Leichenschau, wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu kann die:der Hausärztin:Hausarzt angerufen werden, da diese:r die verstorbene Person in der Regel am besten kennt. Alternativ können das aber auch über den Notruf (112) gerufene Notärzt:innen übernehmen. Beim Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim o.ä. wird diese Aufgabe vom Fachpersonal vor Ort übernommen.

  • WANN RUFEN WIR DIE BESTATTER:INNEN AN?

    Generell gilt: Ihr dürft uns jederzeit anrufen, wenn Ihr Fragen habt.
    In einem akuten Sterbefall ist es allerdings sinnvoll uns anzurufen, wenn bereits ein Leichenschauschein ausgestellt wurde.
    Ihr habt dann noch genug Zeit, um Euch persönlich und in Ruhe zu verabschieden. Erst dann müssen die Verstorbenen von uns abgeholt werden. Es ist auch möglich, einen Menschen auch aus einem Krankenhaus o.ä. nochmal nach Hause zu überführen.
    Selbstverständlich gibt es ebenfalls Möglichkeiten zu einer Abschiednahme, wenn die verstorbene Person bereits von uns abgeholt wurde. Dazu lest Ihr weiter unten mehr.

  • WER KÜMMERT SICH?

    Ein bis zwei Tage nach dem Versterben sollte geklärt werden, wer sich um die Bestattung kümmert. In den meisten Fällen ergibt sich innerhalb der Familie oder des Umfeldes intuitiv, wer sich für was zuständig fühlt und fühlen möchte. Sprecht am besten miteinander. Es braucht dazu eine Person, welche finanziell für die Bestattung aufkommt. Wen Ihr ansonsten noch in die Gestaltung miteinbezieht, wer welche Gespräche übernimmt, ist Euch überlassen.
    Wenn es allerdings Unklarheiten gibt, sieht der Gesetzgeber folgende Reihenfolge bezüglich der bestattungspflichtigen Personen vor:
    1. Ehepartner:in bzw. Lebenspartner:in
    2. Kinder
    3. Eltern
    4. Großeltern
    5. Enkelkinder
    6. Geschwister
    7. Kinder der Geschwister der verstorbenen Person

  • WELCHE PAPIERE BRAUCHT DAS BESTATTUNGSHAUS?

    Der Tod ist unweigerlich mit bürokratischem Aufwand verbunden. Wir helfen Euch bei der Abwicklung. Um die Beisetzung durchzuführen und Abmeldungen (Krankenkasse, Rente etc.) erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

    • Leichenschauschein (meist bei der verstorbenen Person)
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde, sofern vorhanden
    • Scheidungspapiere, sofern vorhanden
    • Sterbeurkunde des:der verstorbenen Ehepartners:Ehepartnerin (falls verwitwet)
    • Meldebescheinigung (wenn Sterbeort nicht Wohnort)
    • Übersicht über die laufenden Verträge, wenn diese durch uns gekündigt werden sollen
    Alle Unterlagen erhaltet Ihr anschließend selbstverständlich zurück.

  • WO UND WIE FINDEN WIR EUCH?

    24/7 unter folgender Telefonnummer oder per WhatsApp:
    0941.4637 0560
    E-Mail: kontakt@planb-bestattungen.de
    vor Ort in der Obermünsterstraße 17, 93047 Regensburg

  • WAS KOSTET EINE BESTATTUNG?

    Was eine Bestattung kostet, hängt immer von den individuellen Wünschen ab. Um allerdings eine Übersicht über unsere Leistungen und die dafür von uns berechneten Kosten zu erhalten, findet Ihr hier Informationen zur Preisgestaltung und unsere Preisliste.
    Sprecht uns immer gerne an, wenn etwas unklar bleibt.

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Vor dem Tod

  • WAS BEDEUTET VORSORGE?

    Vorsorge bedeutet erstmal grundsätzlich, sich mit Wünschen für die eigene Beisetzung (oder die einer Euch nahestehenden Person) zu befassen. Dies kann inhaltlich wie auch finanziell geschehen.
    Da der Umfang einer Vorsorge sehr unterschiedlich sein kann, haben wir hier eine umfassende Übersicht zum Thema Vorsorge. Gerne beraten wir Euch auch persönlich.

  • WAS MACHT EUCH BESONDERS? WAS MACHT IHR ANDERS?

    Wir beschäftigen uns als Bestattungshaus umfassend mit den verschiedenen Aspekten rund um das Thema Tod. Eine gute persönliche und individuelle Begleitung der Verstorbenen, wie der Zu- und Angehörigen im akuten Sterbefall, ist hierbei zentral für unsere Arbeit.
    In einer Situation, die oft von Überforderung geprägt ist, schaffen wir einen Raum, um einen liebevollen und individuellen Abschied zu ermöglichen. Hierbei bildet die Möglichkeit der Selbstwirksamkeit und Partizipation im gesamten Trauer- und Bestattungsprozess die Basis unseres professionellen Selbstverständnisses. Teil dessen ist auch, die Transparenz in Arbeitsabläufen, in der Kommunikation und der Preisgestaltung jederzeit zu gewährleisten. Bei uns findet Ihr eine reduzierte, dafür sorgsam von uns ausgewählte Palette von Produkten. Nachhaltigkeit ist uns hier wichtig.
    Außerdem betrachten wir die Themen Sterben, Tod, Trauer und Endlichkeit und wie wir als Gesellschaft damit umgehen als grundlegend relevant. Wir bieten somit ein Angebot, sich dem Thema auf unterschiedlichen Ebenen offen und zeitgemäß zu nähern und laden zur Auseinandersetzung ein.

  • WAS IST PERIMORTALE BILDUNG?

    Unter Bildung verstehen wir die Förderung der Eigenständigkeit und Fähigkeit zur Selbstbestimmung eines Menschen. Der Soziologe und Philosoph Adorno meint, dass dies vor allem durch eine intensive sinnliche Aneignung und gedankliche Auseinandersetzung mit der ökonomischen, kulturellen und sozialen Lebenswelt ermöglicht wird. Wir meinen, dass es vor allem im perimortalen Raum – also rund um die Themen Sterben, Tod, Trauer und Endlichkeit – viel mehr davon braucht. Oft bestimmen die eigenen Ängste, gesellschaftliche Tabus und eine „So-haben-wir-das-schon-immer-gemacht”-Stimmung den Umgang mit dem eigenen Tod und dem Tod der anderen.
    Für uns als Bestatterinnen ist die Selbstbestimmung der Zu- und Angehörigen wie auch der Verstorbenen ein zentrales Anliegen in unserer Arbeit. Daher sehen wir unsere Verantwortung auch darin, verschiedene Bildungs- und Informationsangebote zu schaffen – sowohl bei uns im Bestattungshaus als auch für externe Einrichtungen und Institutionen.

  • WELCHE WEITEREN ANGEBOTE GIBT ES BEI EUCH?

    Ein facettenreiches Thema, wie der Tod, hat verdient, aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zu werden. Dementsprechend findet Ihr bei uns ein vielschichtiges Angebot, um Euch dem Tod anzunähern oder am Ende gar vertraut zu machen. Wenn das denn geht?!
    Solche und viele andere Fragen stellen und beantworten wir bei Lesungen, Konzerten, kreativen Workshops, Besuchen in Kindergärten oder Schulen, Vorträgen und vielem mehr.
    Wir freuen uns auf Ideen, Anregungen und Austausch mit Euch! Das aktuelle Programm und regelmäßige Veranstaltungen findet Ihr hier oder bei uns auf Instagram.

  • WIE KANN MAN EUCH FÜR WORKSHOPS ODER VORTRÄGE BUCHEN?

    Ihr denkt, das Thema wäre für Eure Institution oder Einrichtung irgendwie spannend, wisst nur noch nicht genau, wie eine mögliche Umsetzung aussehen kann? Ihr habt schon eine konkrete Vorstellung oder konkrete Inhalte, die wir vermitteln sollen? Schreibt uns einfach eine E-Mail mit Eurer Anfrage an kontakt@planb-bestattungen.de. Wir setzen uns dann mit Euch in Verbindung und besprechen Inhalte und Rahmenbedingungen.

  • WIE KÖNNEN WIR MIT EUCH IN KONTAKT TRETEN?

    So, wie Ihr Euch am wohlsten fühlt. Wir sind über Mail, WhatsApp, auf Instagram und telefonisch erreichbar. Ihr könnt aber auch gerne auf einen Kaffee bei uns im Laden vorbeischauen. Wir sind offen für unverbindliche und neugierige Gespräche und helfen gerne, Fragen zu den Themen des Lebens und damit auch des Todes zu beantworten.

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Nach dem Tod

  • WAS PASSIERT NACH DEM TOD MIT DER VERSTORBENEN PERSON?

    Nachdem der Tod durch entsprechendes Fachpersonal festgestellt wurde, könnt Ihr uns beauftragen, die verstorbene Person abzuholen. Wir bringen die Menschen dann in einen gekühlten Raum, um sie zu versorgen.
    Das bedeutet, wir waschen und kleiden die Menschen an. Dazu sucht Ihr aus, worin sich Euer Mensch am wohlsten gefühlt hat, ob klassisch im Anzug, oder in den gemütlichen Wollsocken, oder beidem – alles ist erlaubt. Selbstverständlich könnt Ihr bei diesem Prozess dabei sein, mitmachen oder auch nur zusehen – Ihr entscheidet, was sich für Euch richtig anfühlt.
    Dort bleibt der:die Verstorbene dann, bis sie entweder ins Krematorium begleitet, für eine Abschiednahme überführt, für die Trauerfeier und / oder Beisetzung zum Friedhof Eurer Wahl gebracht wird.

  • WELCHEN ZEITLICHEN RAHMEN GIBT ES?

    Das Bestattungsgesetz in Bayern regelt die zeitlichen Abläufe rund um eine Beisetzung relativ engmaschig. Das bedeutet, dass Ihr die Verstorbenen nach Todeseintritt zu Hause behalten (oder wieder dahin überführen lassen) könnt. Der genaue Zeitrahmen muss im Einzelfall bestimmt werden, was wir gerne für euch übernehmen.
    Eine Bestattung darf frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach 8 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung bedeutet das, dass nach 8 Tagen die Einäscherung erfolgt sein muss, nicht aber die tatsächliche Beisetzung. Für diese habt Ihr dann bis zu drei Monate Zeit.

    Für alle Fristen können in Ausnahmefällen entsprechende Sondergenehmigungen beantragt werden.

  • WOFÜR WERDEN DIE GANZEN UNTERLAGEN BENÖTIGT? UND WAS IST, WENN WIR DIESE NICHT FINDEN KÖNNEN?

    Die Liste der benötigten Unterlagen findet Ihr oben unter der Frage “Welche Papiere braucht das Bestattungshaus?”. Sie sind wichtig, um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Diese ist wiederum notwendig für die Bestattungsgenehmigung sowie weitere, durch Euch vorgenommene Abmeldungen, Kündigungen, und die Beantragung des Erbscheins. Natürlich bekommt Ihr alle Originalunterlagen wieder zurück.

    Falls Ihr Unterlagen nicht finden könnt, können wir diese für Euch nachbestellen.

    Grundsätzlich gilt noch: Auch wenn wir uns Mühe geben, eine zeitnahe Beurkundung zu erreichen, ist leider oftmals mit einigen Wochen Wartezeit zu rechnen. Die Beisetzung innerhalb dieser Zeit ist dadurch jedoch nicht gefährdet.

  • WIE KÖNNEN WIR UNS VERABSCHIEDEN?

    Erstmal stellen wir die Frage, wie wollt Ihr Euch verabschieden? Wie versuchen gemeinsam darauf eine passende und persönliche Antwort zu finden. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten einen Abschied zu gestalten. Zum Beispiel Hausaufbahrungen oder Abschiednahmen in anderen Räumlichkeiten, gemeinsames Waschen und Ankleiden, individuelles Gestalten von Sarg oder Urne, das Schreiben einer Abschiedsrede und vieles mehr.
    Wer sich für eine Feuerbestattung entscheidet, hat immer auch die Möglichkeit, bei dem Schritt dabei zu sein, wenn der Sarg dem Feuer übergeben wird. Vielleicht möchtet Ihr auch nur wissen, wann es so weit sein wird und zuhause auf Eure Art gedenken.

    Es gibt also immer einen Weg, den Abschied individuell zu gestalten. Sprecht mit uns und wir finden ihn.

  • WELCHE BESTATTUNGSARTEN UND -ORTE GIBT ES?

    Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: Die Erdbestattung und die Feuerbestattung.
    Bei einer Erdbestattung wird der:die Verstorbene in einem Holzsarg auf einem Friedhof beigesetzt.
    Bei einer Feuerbestattung wird die verstorbene Person (ebenfalls in einem Sarg) in einem Krematorium verbrannt und die Asche beigesetzt.
    Die Asche kann an verschiedenen Orten wie z.B. Friedhöfen oder in bestimmten Wald- oder Seegebieten beigesetzt werden.
    Welche passenden Orte es dafür gibt, oder wann welche Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können, besprechen wir gerne persönlich mit Euch.

  • ORGANISIERT IHR AUCH DIE TRAUERFEIER?

    Gerne finden wir mit Euch zusammen heraus, wie eine gelungene Trauerfeier aussehen kann und helfen diese dann auch umzusetzen. Dabei gehen wir auf Eure individuellen Wünsche ein, damit Ihr Euch gut verabschieden könnt. Ob das in großer Runde passiert, mit lauter Musik und Konfetti oder im engsten Kreis auf eher stille Art und Weise, entscheidet Ihr.
    Wir begleiten Euch auf Eurem Weg und laden dazu ein, aktiv an der Gestaltung mitzuwirken – sowohl an der Planung als auch an der Umsetzung.

  • WAS IST, WENN WIR NICHT AUSREICHEND FINANZIELLE MITTEL FÜR EINE BEISETZUNG HABEN?

    Die Bestattung muss entweder vom Erbe der:des Verstorbenen (ggf. auch durch eine Sterbegeldversicherung oder sonstige dafür vorgesehene Treuhandvermögen) oder von der bestattungspflichtigen Person bezahlt werden.
    Wenn die finanziellen Mittel dazu fehlen, kann beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt werden. Diesbezüglich beraten und unterstützen wir Euch gerne.

  • BIETET IHR AUCH TRAUERBEGLEITUNG AN?

    Wenn wir Euch in einem akuten Sterbefall betreuen, beinhaltet das Grundpaket auch, dass wir Euch individuell in Eurem Trauerprozess begleiten.
    Darüber hinaus gibt es in unserem Bestattungshaus verschiedene Trauergruppen und Angebote, die zur Auseinandersetzung mit Verlusterfahrungen einladen. Hier gibt es offene und geschlossene Angebote. Aktuelle Termine findet Ihr hier in unserem Kalender.
    Wir bieten auch eine eins-zu-eins-Begleitung an, unabhängig davon, wie lange der Sterbefall zurück liegt und ob wir die verstorbene Person betreut haben oder nicht.
    Mehr Informationen zum Thema Trauerbegleitung findet Ihr hier.